Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietstudio “Das Versteck im Westerwald“
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit dem mit Mietstudio “ Das Versteck im Westerwald“
(nachfolgend: “Versteck“) geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
1.1 Diese AGB gelten für die mit dem “Versteck“ geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Gästebeherbergung sowie die
vom “Versteck“ weiter erbrachten Leistungen.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
1.3 Mit der Buchung, die über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem “Versteck“ den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
1.4 Der Vertrag mit dem “Versteck“ kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den “Versteck“ und erst durch Buchungsbestätigung zustande.
1.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden Gast, das dieser innerhalb einer Frist von 3Tagen
gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind das “Versteck“ oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die
Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber dem “Versteck“ oder dessen Vertreter erfolgen.
1.6 Vertragspartner sind der Gast und das “Versteck“ . Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein.
2. Leistungen und Anreise, Preise, Obliegenheiten
2.1 Leistungspflichten des Beherbergungsbetriebs
Das “Versteck“ ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Wurde seitens des “Verstecks“ nicht die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt, besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag/ Uhrzeit grundsätzlich freigehalten..
.
2.2 Leistungspflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des “Versteck“ gegenüber Dritten.
Am vereinbarten Abreisetag/ Uhrzeit sind die Zimmer bis spätestens 30 min geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus
für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem “Versteck“ nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
2.3 Preise und Preisanpassung
Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.
Das “Versteck“ ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom “Versteck“ berechnete
Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 1 Woche liegt.
Die Preise können vom “Versteck“ ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Aufenthaltsdauer der Gäste
wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
Die Standartbuchung sieht 2 Personen als Gegenstand der Buchung.Für jede weitere Person werden 15€ berechnet. Maximal 6
Personen je Buchung.
2.4 Weitere Vertragspflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder
Hausordnung zu verwenden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine
Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des “Versteck“ .
Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem “Versteck“ anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes
entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem “Versteck“ eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf
ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn das “Versteck“ die Abhilfe ernsthaft und endgültig
verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für das “Versteck“ erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen
Kündigung hat.
Die Mitnahme von Haustieren ist strengstens untersagt.
3. Bezahlung, Aufrechnung und Sicherheiten
3.1 Fälligkeit des Beherbergungspreises .
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Beherbergungsleistungen per Vorkasse an das Versteck zu bezahlen.
. .
3.2 Aufrechnung
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des “Versteck“ aufrechnen oder mindern.
4. Leistungsänderung oder Abweichung
Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige
Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die
Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.
Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung
stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.
Der “Versteck“ oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die
Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom “Versteck“ zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung
anzubieten.
Ist bei einer Beherbergungsleistung das “Versteck“ aus dringenden Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieses verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich
ein anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise von der Stornierung, hat der Beherbergungsbetrieb
innerhalb einer Frist von 4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.
Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers.
Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.
5. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
5.1 Rücktritt des Gastes .
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung der Buchungssumme/des Beherbergungspreises
grundsätzlich bestehen.
Das “Versteck“ wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur
anderweitigen Vermietung zu unternehmen.
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht
bleiben.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs wesentlich höher waren,
als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.2 Rücktritt / Kündigung des Beherbergungsbetriebs
Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Beherbergungsbetrieb innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen
anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.
Ein Rücktrittsrecht des Beherbergungsbetriebs besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):
- die Nichterbringung einer fälligen Leistung
- die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände
- eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,
- die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder des Zwecks oder
- wenn der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Beherbergungsbetriebs oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Beherbergungsbetriebs herrührt.
Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.
Ein etwaiger Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung
unberührt.
6. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf die volle Buchungssumme unberührt. Der Beherbergungsbetrieb wird sich jedoch im Rahmen
seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist,
besondere Anstrengungen zu unternehmen.
Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Beherbergungsbetrieb.
7. Haftung
7.1 Haftung für vertragliche Verpflichtungen
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das “Versteck“
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des “Verstecks“ beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des “Verstecks“ beruhen.
Unberührt bleibt ferner die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus einer vom “Versteck“
übernommenen Garantie.
Einer Pflichtverletzung des “Verstecks“ steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
7.2 Haftung für eingebrachte Sachen
Für eingebrachte Sachen haftet das “Versteck“ nicht .
7.3 Parkplatzschäden
Wird dem Gast unentgeltlich ein Stellplatz auf einem Parkplatz des “Verstecks“ zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des “Verstecks“ entsteht nicht.
8. Verjährung
8.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem “Versteck“, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer
unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem “Versteck“ als Schuldner Kenntnis erlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem “Versteck“ Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder das “Versteck“ die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Datenschutz
9.1 Das “Versteck“ erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
9.2 Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen
verwendet.
10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem “Versteck“ und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.3 Klagen gegen das “Versteck“ sind an dessen Sitz zu erheben.
10.4 Für Klagen des “Versteck“ gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des “Versteck“ maßgebend.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.