Hausordnung
Personen :
Wenn mehr als 4 Personen das "Das Versteck im Westerwald " nutzen möchten , bedarf es der vorherigen Genehmigung.
Lärm:
Es wird gebeten, in einem angemessenen Geräuschpegel das Gelände zu betreten und zu verlassen. Unnötige Lärmbelästigung durch zu lauter Musik ,Fernseher usw. sind zu unterlassen.
Inventar:
Die Räumlichkeiten sind vollständig eingerichtet und stehen im vollen Umfang zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten sowie das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.. Bei Beschädigung der Räumlichkeiten sowie des Inventars infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder offensichtlicher Falschbenutzung, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Selbiges gilt für den Verlust und Diebstahl von Inventar, einschließlich des Schlüssels. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Einrichtungsgegenstände sowie des Inventars auf eigene Gefahr erfolgt. Eine Haftung des Vermieters für evtl. hierdurch entstehende Schäden, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen.
Parkmöglichkeiten
Es kann kann direkt vor dem "Das Versteck im Westerwald" geparkt werden.
Allgemeines
Hunde sind auf dem gesamten Gelände untersagt. .Das Rauchen ist ausschließlich im Bar- und Flurbereich erlaubt. Spielarten mit Wachs und Flüssigkeiten sind nur in den gefliesten Räumen des Versteckes im Westerwald statthaft.
Bei Verstoß gegen die Hausordnung behalten wir uns vor, vom Hausrecht gebrauch zu machen !